Was Sie über Rechtsformen wissen müssen

Was Sie über Rechtsformen wissen müssen

Die Unternehmensgründung ist verbunden mit der Wahl einer Rechtsform, die Rahmenbedingungen für das Unternehmen festlegt. In rechtlicher, aber auch in ökonomischer Hinsicht werden so Strukturen festgelegt, die für den Austausch mit anderen Unternehmen den rechtlichen Rahmen darstellen.

Ob GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft oder eine andere Rechtsform, der Unternehmer bestimmt meistens selbst, wie sein Betrieb strukturiert sein soll. Vorteile der einen und Nachteile der anderen Unternehmensverfassung sollten gut überlegt sein, und oft ist die optimale Form nicht zu finden. Allgemein wird unterschieden zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft.

Einzelunternehmen

In einem Einzelunternehmen ist der Einzelunternehmer als natürliche Rechtsperson allein haftbar für Schulden des Unternehmens, und zwar auch mit seinem persönlichen Vermögen. Zwar ist diese Rechtsform besonders einfach zu handhaben, der Nachteil nicht nur der geschäftlichen, sondern auch der Privatinsolvenz sollte allerdings berücksichtigt werden.

Personengesellschaften

Hie sind zu nennen die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die KG oder Kommanditgesellschaft und die OHG, die offene Handelsgesellschaft. Die GbR ist ähnlich dem Einzelunternehmen mit geringen rechtlichen Anforderungen versehen. Als rechtsfähige Personengesellschaft sind die Gesellschafter verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Formalitäten sind überschaubar, ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Alle Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen.
Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Für die GbR gelten ähnliche Vorschriften wie für Einzelunternehmer, denn auch hier haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Die GbR ist rechtlich keine Firma, obwohl sie als rechtsfähige Personengesellschaft anerkannt ist. Zur Unternehmensgründung melden die Gesellschafter jeweils ein Gewerbe an. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich.
Durch einen Eintrag in das Handelsregister wird die GbR zur OHB, der offenen Handelsgesellschaft, und ist damit an das Handelsgesetzbuch mit all seinen Bestimmungen gebunden. Auch hier gilt die Privathaftung aller Gesellschafter.
Soll die Haftung auf einen oder mehrere Gesellschafter begrenzt sein, ist die Kommanditgesellschaft die richtige Unternehmensform. Unterschieden wird bei den Gesellschaftern zwischen Kommanditisten, die nur beschränkt haften, und den Komplementären, die voll verantwortlich sind.

Kapitalgesellschaften

Die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Unternehmensgesellschaft, UG, und die AG, die Aktiengesellschaft, sind die bekanntesten Kapitalgesellschaften. Die GmbH ist mit einem erhöhten Aufwand bei der Gründung verbunden. Das Mindestkapital beträgt 25.000 EUR, und die GmbH ist eine juristische Person, bei der nur das Gesellschafterverrmögen zur Haftung herangezogen werden kann. Zum Jahresabschluss muss zwingend eine Bilanz erstellt werden.

Die Unternehmergesellschaft, die UG, ist eine spezielle Form der GmbH. Dem GmBh-Gesetz unterliegt sie ebenso wie die GmbH, das Kapital kann allerdings weniger als 25.000 EUR betragen. Allerdings werden bei dieser Unternehmensform 25 Prozent des Jahresüberschusses solange als Rücklage einbehalten, bis 25.000 EUR als Geschäftskapital erreicht sind.

Auch die Aktiengesellschaft wird, wie die UG und die GmbH, ins Handelsregister eingetragen. Sie ist typisch für größere Unternehmen, die ihren hohen Kapitalbedarf decken möchten. Mindestens 50.000 EUR sind als Kapital notwendig für die Gründung einer AG. Die strengen Vorschriften für diese Rechtsform sind im Aktiengesetz formuliert.

Weitere Informationen zu diesen Themen können Sie bei der Spies Consulting Unternehmensberatung in Paderborn, Magdeburg und Wernigerode anfordern. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen.